Beitragsordnung
Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2011 werden derzeit folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:
- 12,- Euro für Fördermitglieder
- 24,- Euro für ordentliche Mitglieder
- 30,- Euro Familienbeitrag für ordentliche Mitglieder
Als Familienmitglieder zählen im selben Haushalt lebende Personen.
Alle Beiträge sind als Mindestbeiträge zu verstehen.
Beiträge sind zum 01.01. jedes Jahres fällig.