Beitragsordnung

Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 20.05.2011 werden derzeit folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:

  • 12,- Euro für Fördermitglieder
  • 24,- Euro für ordentliche Mitglieder
  • 30,- Euro Familienbeitrag für ordentliche Mitglieder

Als Familienmitglieder zählen im selben Haushalt lebende Personen.

Alle Beiträge sind als Mindestbeiträge zu verstehen.

Beiträge sind zum 01.01. jedes Jahres fällig.